Unsere Sammlungsgrundsätze

Für die in den musealen Bestand einzubeziehenden/einbezogenen Objekte ist ein erkennbarer Bezug zu Thüringen bzw. Mitteldeutschland anzustreben bzw. vorhanden hinsichtlich Herkunft und/oder: Entstehung, Objektgeschichte, Verwendung, Ausstellungs- bzw. Forschungsrelevanz.

Aufgenommen werden Originale (vereinzelt auch Nachbildungen bzw. Kopien), Modelle, Bücher/Dokumente/Fotografien (im Folgenden zusammenfassend als "Objekt/Sammlungsobjekt" bezeichnet).

Zwingende Voraussetzung für jeden Neuzugang in den Inventarbestand des Museums ist es, dass das Objekt unter den aktuell jeweils gegebenen Bedingungen adäquat behandelt werden kann (Erhaltungszustand, Restaurierbarkeit, Ausstellungsfähigkeit, Lagerung).

Vorläufige Aufnahme erfolgt durch ein Objektannahmeformular, welches von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Museumsverwaltung beim Eingang von Objekten bearbeitet wird.

Entscheidung über die endgültige Aufnahme in den Museumsbestand und anschließend nach den Maßgaben einschlägiger Dienstanweisung erfolgender Inventarisierung trifft die Museumsleitung. Eventuelle Ausinventarisierungen erfolgen ebenso nach Vorgaben lt. Dienstanweisung.

Für die Aufnahme von Objekten in die Sammlungen gelten folgende rechtliche und ethische Grundsätze:

  • uneingeschränkter Erwerb des Eigentumsrechtes am Objekt, freie Verfügbarkeit über das Objekt (gilt nicht für Leihgaben)
  • unbedenkliche Provenienz
  • keine Verletzung von Denkmal Natur- und Artenschutz, keine Verletzung nationaler oder internationaler Gesetze, Abkommen, Konventionen
  • keine Verletzung von Traditionen oder Gefühlen ethnischer bzw. religiöser Gruppen bzw. Minderheiten
  • Die Sammlung Dr. W. Knappe unterliegt besonderen Rahmenbedingungen.

Für das Museum für Thüringer Volkskunde ist auch bezüglich des Sammelns kooperative Zusammenarbeit mit anderen Erfurter Museen sowie themenverwandten Museen Thüringens selbstverständlich.